Noncompliance: „Kontraindikation” für die Organtransplantation?
J Boldt · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2008 · Heft 21 · S. 1142-1145
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Noncompliance wird häufig als „Kontraindikation” für die Durchführung einer Organtransplantation bezeichnet. Dies ist zunächst verständlich, ist doch die regelmäßige Einnahme von Immunsuppressiva im Anschluss an die Transplantation Voraussetzung für den dauerhaften Erfolg der Behandlung. Dennoch erscheint es aus ethischer Sicht unangemessen, Noncompliance als Kontraindikation zu klassifizieren. Erstens besteht so die Gefahr, dass vielfältige Möglichkeiten der Beeinflussung des Patientenverhaltens zu schnell aus dem Blick geraten. Zweitens kann diese Klassifizierung auf für den Patienten nachteili…