Operation, Strahlentherapie oder Abwarten? – Zur Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen
Albrecht Wienke · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 2021 · Heft 12 · S. 1282-1283
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten 1 bestimmt § 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dass der Arzt den Patienten über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartenden Folgen und Risiken der geplanten Maßnahme sowie deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten sowie Alternativen aufklären muss. Der Patient soll auf Grundlage dieser Informationen eine mündige Entscheidung treffen, also in den geplanten Eingriff einwilligen oder diesen ablehnen. Gegenstand des Aufklärungsgesprächs sind immer auch Informationen über Alternativen zu der geplanten Behandlungsmaßnahme. Allerdings ge…