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Erben verboten
Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 2 · S. 25 bis 26
Dokument
81687
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor stellt ein Urteil des Bundesarbeitsgericht vom Juni 2003 vor. Nach diesem Urteil darf eine Pflegekraft bei entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag eine Erbschaft eines Patienten nicht annehmen. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber kündigen.
Schlagworte
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
KÜNDIGUNG
ERBRECHT
ARBEITSRECHT
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
BÄDER
KRANKENPFLEGE
MENSCHEN
ES
ARBEITSPLATZ
PRAXIS
Häusliche Pflege
Hannover