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Erben verboten
Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 2 · S. 25 bis 26
Dokument
81687
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor stellt ein Urteil des Bundesarbeitsgericht vom Juni 2003 vor. Nach diesem Urteil darf eine Pflegekraft bei entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag eine Erbschaft eines Patienten nicht annehmen. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber kündigen.
Schlagworte
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
KÜNDIGUNG
ERBRECHT
ARBEITSRECHT
Autor
Stellt
Bundesarbeitsgericht
Diesem
Pflegekraft
Entsprechender
Klausel
Arbeitsvertrag
Erbschaft
Annehmen
Zuwiderhandlung