Berufsbedingte Malignome der Lunge
J Rodenwaldt · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2011 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ärztliche Meldepflicht ist im SGB VII gesetzlich verankert. Hat ein Arzt oder Zahnarzt den begründeten Verdacht, dass bei einem Patienten eine Berufskrankheit vorliegt, muss er dies dem Träger der Unfallversicherung unverzüglich anzeigen. Inhalationsschäden der Lunge können in besonderem Maße als Folge berufsbedingter Ein¬wirkungen alveolargängiger Schadstoffe entstehen. Abhängig von den Eigenschaften der Substanzen führt die Einatmung von verschiedenen Stäuben zu sehr unterschied¬lichen Folgeerscheinungen. Der in den Lungenbläschen sedimentierte Staub wandert über die Lymphspalten des Lungengewebes zu den L…