CareLit Fachartikel
Die Vergütung ist noch ungeklärt
Schuler, C.; Engelhardt, S. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 3 · S. 3 bis 4, PDL Praxis
Dokument
82035
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das seit dem 1. Januar 2004 geltende Arbeitszeitgesetz besagt, dass Bereitschaftsdienst nicht länger Ruhezeit, sondern Arbeitszeit ist. Die Autoren setzen sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auseinander, der ausschließlich die arbeitsrechtlichen Aspekte der Bereitschaftszeit thematisierte und die Vergütung außer Acht ließ.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
VERGÜTUNG
Januar
Geltende
Arbeitszeitgesetz
Besagt
Länger
Ruhezeit
Sondern
Arbeitszeit
Autoren
Setzen
Häusliche Pflege
Hannover