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Möwisch, A. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 3 · S. 31

Dokument
82071
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Möwisch, A.
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
31
Erschienen: 2004-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Autorin kommentiert das Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2003. Das Gericht stellte klar, dass nicht geförderte Einrichtungen gemäß § 82 Abs. 4 SGB XI ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ohne Zustimmung der Landesbehörde berechen können und nur eine Mitteilungspflicht besteht.

Schlagworte

KOSTEN HEIMAUFSICHT INVESTITION URTEIL RECHTSPRECHUNG RECHT Autorin Kommentiert Bundessozialgerichts Gericht Stellte Geförderte Einrichtungen Gemäß Betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen