CareLit Fachartikel
Begrenzte Mitsprache
Möwisch, A. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 3 · S. 31
Dokument
82071
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autorin kommentiert das Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2003. Das Gericht stellte klar, dass nicht geförderte Einrichtungen gemäß § 82 Abs. 4 SGB XI ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ohne Zustimmung der Landesbehörde berechen können und nur eine Mitteilungspflicht besteht.
Schlagworte
KOSTEN
HEIMAUFSICHT
INVESTITION
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
RECHT
Autorin
Kommentiert
Bundessozialgerichts
Gericht
Stellte
Geförderte
Einrichtungen
Gemäß
Betriebsnotwendigen
Investitionsaufwendungen