CareLit Fachartikel
Begrenzte Mitsprache
Möwisch, A. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 3 · S. 31
Dokument
82071
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autorin kommentiert das Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2003. Das Gericht stellte klar, dass nicht geförderte Einrichtungen gemäß § 82 Abs. 4 SGB XI ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ohne Zustimmung der Landesbehörde berechen können und nur eine Mitteilungspflicht besteht.
Schlagworte
KOSTEN
HEIMAUFSICHT
INVESTITION
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
RECHT
ES
LEISTUNG
PERSONEN
Altenheim
Hannover