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Fachkräfteeinwanderungsgesetz – das ändert sich
N.N. · VPT Magazin · 2020 · Heft 03 · S. 13
Dokument
822044
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungZum 1. März 2020 tritt das im vergangenen Sommer beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung einen gezielten und gesteigerten Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten fördern, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt fehlen. Auch der physiotherapeutische Beruf fällt unter die Begriffsbestimmung der Fachkräfte. Grund genug, einmal genauer zu schauen, was sich mit dem Gesetz ändert und was bei der Einstellung von Physiotherapeuten aus dem nicht-europäischen Ausland beachtet werden muss.
Schlagworte
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