CareLit Fachartikel
Reproduktionsmedizin. Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik
Klaus Diedrich · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 2014 · Heft 04 · S. 329-331
Dokument
822935
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Abstract Schwere und unheilbare genetische Erkrankungen stellen seit jeher eine große Belastung für die Elternpaare dar. Paare mit der Anlage zu schweren genetischen Erkrankungen haben bei Kinderwunsch die Entscheidung abzuwägen, eine Schwangerschaft einzugehen, mit dem Risiko von etwa 25–50 %, je nach Erbgang, ein genetisch schwer geschädigtes Kind zu bekommen oder mithilfe der Pränataldiagnostik im Verlauf der Schwangerschaft ggf. die Erkrankung des Kindes zu erkennen und die Schwangerschaft auf Probe durch einen medizinisch indizierten Abort zu beenden.
Schlagworte
Geburtshilfe und Frauenheilkunde