CareLit Fachartikel
Neue Heilmittelrichtlinie tritt erst 2021 in Kraft
N.N. · VPT Magazin · 2020 · Heft 08 · S. 14-15
Dokument
823187
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungDie Verärgerung bei den Heilmittelverbänden ist groß: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. September 2020 beschlossen, das Inkrafttreten der neuen ärztlichen und zahnärztlichen Heilmittelrichtlinien auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Bis zum ursprünglich geplanten Start am 1. Oktober 2020 konnte keine flächendeckende Versorgung der Arztpraxen mit entsprechender Praxissoftware gewährleistet werden. Die Verbände fordern die Politik zu sofortigem Handeln auf!
Schlagworte
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