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Die Wiedergabe einer Gebrauchsinformation im nicht passwortgeschützten Teil der Homepage eines Pharmaunternehmens ist zulässig und somit nicht als Verstoß gegen § 10 Abs. 1 HWG an…

Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 114 bis 117

Dokument
82507
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
114 bis 117
Erschienen: 2004-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall verlangt der Antragsteller, ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, von der Antragsgegnerin, einem pharmazeutischen Unternehmen, die Unterlassung der Darstellung des verschreibungspflichtigen Arzneimittels Lorzaar im Internet. Der Antragsteller vertritt die Auffassung, die Veröffentlichung der Abbildung der Verpackung und der Gebrauchsinformation im Internet stelle eine unzulässige Werbung dar.

Schlagworte

URTEIL PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE INTERNET INFORMATION MARKETING WERBUNG CHARAKTER RICHTLINIE ES LEBEN PATIENTEN NAMEN AUFMERKSAMKEIT PAPIER UNTERLAGEN ZULASSUNG