CareLit Fachartikel
Die Wiedergabe einer Gebrauchsinformation im nicht passwortgeschützten Teil der Homepage eines Pharmaunternehmens ist zulässig und somit nicht als Verstoß gegen § 10 Abs. 1 HWG an…
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 114 bis 117
Dokument
82507
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall verlangt der Antragsteller, ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, von der Antragsgegnerin, einem pharmazeutischen Unternehmen, die Unterlassung der Darstellung des verschreibungspflichtigen Arzneimittels Lorzaar im Internet. Der Antragsteller vertritt die Auffassung, die Veröffentlichung der Abbildung der Verpackung und der Gebrauchsinformation im Internet stelle eine unzulässige Werbung dar.
Schlagworte
URTEIL
PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE
INTERNET
INFORMATION
MARKETING
WERBUNG
CHARAKTER
RICHTLINIE
ES
LEBEN
PATIENTEN
NAMEN
AUFMERKSAMKEIT
PAPIER
UNTERLAGEN
ZULASSUNG