CareLit Fachartikel
Zur Verjährung von Kostenbescheiden Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2003
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 117 bis 120
Dokument
82509
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin stellt Arzneimittel her. Im Dezember 1989 beantragte die Klägerin beim Institut für Arzneimittel des Bundesgesundheitsamtes für sieben Arzneimittel die Verlängerung der arzneimittelrechtlichen Zulassung. Zwischen September 1994 und September 1995 gab das BfArM der Klägerin Gelegenheit bestimmte Mängel innerhalb von drei Jahren zu beheben. Hierzu reichte die Klägerin im September 1996 Unterlagen ein. Nach Verlängerung der Zulassung durch das BfArM sollte die Klägerin für die Verlängerung Gebühren entrichten, gegen welche die Klägerin wegen Verjährung vorgeht.
Schlagworte
URTEIL
PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE
KOSTEN
INTERNET
PAPIER
WERBUNG
ES
UNTERLAGEN
ZULASSUNG
HÖHE
ZEIT
LEISTUNG
HAND
BERLIN
DEUTSCHLAND
APOTHEKEN