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Zur Verjährung von Kostenbescheiden Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2003

Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 117 bis 120

Dokument
82509
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
117 bis 120
Erschienen: 2004-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin stellt Arzneimittel her. Im Dezember 1989 beantragte die Klägerin beim Institut für Arzneimittel des Bundesgesundheitsamtes für sieben Arzneimittel die Verlängerung der arzneimittelrechtlichen Zulassung. Zwischen September 1994 und September 1995 gab das BfArM der Klägerin Gelegenheit bestimmte Mängel innerhalb von drei Jahren zu beheben. Hierzu reichte die Klägerin im September 1996 Unterlagen ein. Nach Verlängerung der Zulassung durch das BfArM sollte die Klägerin für die Verlängerung Gebühren entrichten, gegen welche die Klägerin wegen Verjährung vorgeht.

Schlagworte

URTEIL PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE KOSTEN INTERNET PAPIER WERBUNG ES UNTERLAGEN ZULASSUNG HÖHE ZEIT LEISTUNG HAND BERLIN DEUTSCHLAND APOTHEKEN