CareLit Fachartikel
Zum Vertrieb von Magnetfeldtherapiegeräten Oberster Gerichtshof Wien, Beschluss vom 21. Oktober 2003
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 126 bis 128
Dokument
82515
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin produziert und vertreibt - genauso wie die Zweitbeklagte - Magnetfeldtherapiegeräte in Österreich. Der Erstbeklagte ist als Direktor in den Vertrieb der Zweitbeklagten eingebunden. Die Klägerin beantragt dem Erstbeklagten mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, jede entgeltliche Mitwirkung am Verkauf von Geräten der Zweitbeklagten zu unterlassen.
Schlagworte
URTEIL
MEDIZINPRODUKTEGESETZ
HANDEL
ÄRZTE
PATIENTEN
PRAXIS
PERSONEN
VERHALTEN
RECHTSPRECHUNG
HEIMBEHANDLUNG
ES
BERATUNG
HONORAR
GESUNDHEIT
MEDIZIN
Pharma Recht