CareLit Fachartikel
Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2004
Leinmbach, K.; Lorenz, G. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 3 · S. 166 bis 168
Dokument
82601
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 14.01.2004 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die besondere Grundrechtsbetroffenheit, die für ein konkurrierendes Krankenhaus, das nicht in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen wird, mit der Planaufnahme eines anderen Krankenhaus verbunden ist, mache es erforderlich, dem konkurrierenden Bewerber dagegen zeitnah Rechtsschutz im Wege der Drittanfechtung zu eröffnen.
Schlagworte
URTEIL
KRANKENHAUS
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