CareLit Fachartikel
Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit
N.N. · Aktuelle Urologie · 2016 · Heft 04 · S. 293-295
Dokument
826067
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch die Beauftragung von Honorarärzten kann eine Klinik einen vorübergehenden Bedarf an Ärzten decken. Allerdings ist auch der nur zeitweise Einsatz eines Honorararztes sozialversicherungsrechtlich nicht unbedenklich. Zudem kann es sich um eine scheinselbstständige Beschäftigung handeln, da auch der nur kurzfristig tätige Honorararzt derart in den Unter- nehmensablauf eingebunden ist, dass er letztlich als Angestellter anzusehen ist.
Schlagworte
Aktuelle Urologie