CareLit Fachartikel
Vergabe von Outsourcing-Leistungen durch öffentliche Krankenhäuser
Kaeding, N. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 3 · S. 189 bis 192
Dokument
82607
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Staat, seine Körperschaften und Einrichtungen dürfen Lieferungen und Leistungen nur im Wege eines vorgeschriebenen Verfahrens vergeben. Vorgeschrieben wird dieses Verfahren durch die Bestimmungen des Verfahrensrechts, an die auch die öffentlichen Krankenhäuser gebunden sind. Die Autorin geht auf einige bei der Vergabe von Outsourcing-Leistungen zu beachtenden Punkte ein.
Schlagworte
FREMDVERGABE
KRANKENHAUS
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
KRANKENHÄUSER
SCHWELLENWERTE
HAND
DEUTSCHLAND
ES
LEISTUNG
UNTERLAGEN
ROLLE
PERSONEN
BERATUNG
VERTRÄGE
AUGE
EIGNUNG