CareLit Fachartikel
Vergabe von Outsourcing-Leistungen durch öffentliche Krankenhäuser
Kaeding, N. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 3 · S. 189 bis 192
Dokument
82607
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Staat, seine Körperschaften und Einrichtungen dürfen Lieferungen und Leistungen nur im Wege eines vorgeschriebenen Verfahrens vergeben. Vorgeschrieben wird dieses Verfahren durch die Bestimmungen des Verfahrensrechts, an die auch die öffentlichen Krankenhäuser gebunden sind. Die Autorin geht auf einige bei der Vergabe von Outsourcing-Leistungen zu beachtenden Punkte ein.
Schlagworte
FREMDVERGABE
KRANKENHAUS
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Vergabe
Outsourcing-Leistungen
Krankenhäuser
Staat
Seine
Körperschaften
Einrichtungen
Dürfen
Lieferungen
Leistungen
Vorgeschriebenen
Verfahrens
Das Krankenhaus