Organtransplantation und -spende – Voraussetzungen, Verteilung und Ablauf
Gregor Blank, Ingmar Königsrainer, Alfred Königsrainer, Silvio Nadalin · Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung · 2015 · Heft 01 · S. 36-43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Abstract Grundvoraussetzung zur Organspende ist neben der zweifelsfreien Feststellung des Hirntodes die Einwilligung des Spenders, wobei das Transplantationsgesetz (TPG) die rechtliche Grundlage darstellt. Die Hirntoddiagnostik erfolgt durch zwei verschiedene Ärzte nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Allokation der einzelnen postmortal entnommenen Organe verläuft nach zum Teil unterschiedlichen Kriterien, im Vordergrund stehen jedoch immer die Erfolgsaussicht und die Dringlichkeit.