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So delegieren Sie richtig: Ärztliche Aufgaben an Assistenzpersonal übertragen
Anke Erdmann, Alexander Ehlers · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2015 · Heft 01 · S. 62-64
Dokument
826282
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland gilt der „Arztvorbehalt“: Patienten behandeln und diese Leistungen abrechnen darf nur, wer eine ärztliche Berufserlaubnis und die nötigen Fachkenntnisse hat. Auch nichtärztliches Personal kann Aufgaben des Arztes übernehmen – z. B. Blut abnehmen, Infusionen anlegen oder Verbände wechseln. Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Bedingungen. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Delegation ärztlicher Leistungen beachten müssen.
Schlagworte
Arztvorbehalt
ärztliche Leistungen
Delegieren
Assistenzpersonal
need for medical professionals to perform the procedure
physicians‘ tasks
delegating
assistance personnel
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift