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So delegieren Sie richtig: Ärztliche Aufgaben an Assistenzpersonal übertragen

Anke Erdmann, Alexander Ehlers · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2015 · Heft 01 · S. 62-64

Dokument
826282
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
Anke Erdmann, Alexander Ehlers
Ausgabe
Heft 01 / 2015
Jahrgang 140
Seiten
62-64
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

In Deutschland gilt der „Arztvorbehalt“: Patienten behandeln und diese Leistungen abrechnen darf nur, wer eine ärztliche Berufserlaubnis und die nötigen Fachkenntnisse hat. Auch nichtärztliches Personal kann Aufgaben des Arztes übernehmen – z. B. Blut abnehmen, Infusionen anlegen oder Verbände wechseln. Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Bedingungen. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Delegation ärztlicher Leistungen beachten müssen.

Schlagworte

Arztvorbehalt ärztliche Leistungen Delegieren Assistenzpersonal need for medical professionals to perform the procedure physicians‘ tasks delegating assistance personnel DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift