CareLit Fachartikel
Masseur-Urteilsbegründung
N.N. · VPT Magazin · 2017 · Heft 09 · S. 14-17
Dokument
827895
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Am 16.03.2017 entschied das Bundessozialgericht, dass die durch einen Masseur und medizinischen Bademeister absolvierte Weiterbildung „Manuelle Therapie“ nicht ausreichend für eine Zulassung zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der Manuellen Therapie mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Dies sei vielmehr Physiotherapeuten mit entsprechender Weiterbildung vor-behalten. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. VPT-Justiziar D. Benjamin Alt erläutert die Details.
Schlagworte
VPT Magazin