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Masseur-Urteilsbegründung

N.N. · VPT Magazin · 2017 · Heft 09 · S. 14-17

Dokument
827895
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
VPT Magazin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 09 / 2017
Jahrgang 03
Seiten
14-17
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
2364-2904

Zusammenfassung

Zusammenfassung Am 16.03.2017 entschied das Bundessozialgericht, dass die durch einen Masseur und medizinischen Bademeister absolvierte Weiterbildung „Manuelle Therapie“ nicht ausreichend für eine Zulassung zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der Manuellen Therapie mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Dies sei vielmehr Physiotherapeuten mit entsprechender Weiterbildung vor-behalten. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. VPT-Justiziar D. Benjamin Alt erläutert die Details.

Schlagworte

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