CareLit Fachartikel
Therapie-Tandem als Hilfsmittel BSG, Urteil vom 26. 3. 2003
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 201 bis 203
Dokument
82847
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht stellt in seinem Urteil fest, dass ein krankhaft übersteigerter Bewegungsdrang kein Grundbedürfnis ist, dessen Befriedigung ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung - in diesem Fall ein Therapie-Tandem - im Wege des Behinderungsausgleichs dienen kann.
Schlagworte
URTEIL
PFLEGEHILFSMITTEL
BEHINDERUNG
RECHTSPRECHUNG
INVESTITIONEN
KRANKENHÄUSER
LEBEN
FUSS
KIND
KRANKENBEHANDLUNG
GESUNDHEIT
REHABILITATION
WOHNUNG
LUFT
RADIUS
FORTBEWEGUNG