CareLit Fachartikel

Kosten von Wahlleistungen müssen bekannt sein BGH, Urteil vom 27. November 2003

Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 14 bis 19

Dokument
82863
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2004
Jahrgang 3
Seiten
14 bis 19
Erschienen: 2004-04-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser müssen Patienten vor dem Klinikaufenthalt detailliert über die Kosten von Wahlleistungen informieren. Nach einem Urteil des BGH vom 27.11.2003 reicht der bloße Hinweis auf die Gebührenordnung für Ärzte nicht aus. Die Richter vertraten die Auffassung, eine Wahlleistungsvereinbarung sei unwirksam, wenn der Patient nicht schon vor der Behandlung hinreichend über die möglichen Kosten seiner stationären Behandlung informiert worden sei.

Schlagworte

URTEIL WAHLLEISTUNG KOSTEN KRANKENHÄUSER PATIENTEN ÄRZTE Patienten Rechte Frankfurt