CareLit Fachartikel
Kosten von Wahlleistungen müssen bekannt sein BGH, Urteil vom 27. November 2003
Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 14 bis 19
Dokument
82863
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser müssen Patienten vor dem Klinikaufenthalt detailliert über die Kosten von Wahlleistungen informieren. Nach einem Urteil des BGH vom 27.11.2003 reicht der bloße Hinweis auf die Gebührenordnung für Ärzte nicht aus. Die Richter vertraten die Auffassung, eine Wahlleistungsvereinbarung sei unwirksam, wenn der Patient nicht schon vor der Behandlung hinreichend über die möglichen Kosten seiner stationären Behandlung informiert worden sei.
Schlagworte
URTEIL
WAHLLEISTUNG
KOSTEN
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
ÄRZTE
Patienten Rechte
Frankfurt