CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Juni 2003
Die Personalvertretung, Berlin · 2004 · Heft 4 · S. 149 bis 156
Dokument
83039
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Bereitschaftsdienst, wie ihn Angestellte eines Rettungsdienstes in Form persönlicher Anwesenheit in den Räumen des Arbeitsgebers leisten, zur Arbeitszeit zu rechnen. Im Interesse der praktischen Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts kommt der EU-Richtlinie unmittelbare Wirkung zu, wenn die Vorschrift eine inhaltlich genügend bestimmte und unbedingte Regelung enthält.
Schlagworte
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
VERGÜTUNG
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
ZEIT
VERSTÄNDNIS
ORGANISATIONEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
KLEIDUNG
ARBEITSLEISTUNG
ES
ACHTSAMKEIT
PRAXIS
PERSONEN
ÄRZTE