CareLit Fachartikel
Allzeit bereit Bereitschaftsdienst
Kreitz, R. · Altenpflege, Hannover · 2004 · Heft 5 · S. 56 bis 57
Dokument
83159
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2004 ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft getreten. Hier nimmt der Gesetzgeber Bezug auf die Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Bereitschaftsdienstes: dieser ist in vollem Umfang Arbeitszeit. Die Aufwertung des Bereitschaftsdienstes hat keine vergütungsrechtlichen Auswirkungen.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
RECHT
ARBEITSZEIT
DEUTSCHLAND
ÄRZTE
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
GESUNDHEIT
LANDWIRTSCHAFT
TIERHALTUNG
RICHTLINIE
Altenpflege
Hannover