CareLit Fachartikel
Allzeit bereit Bereitschaftsdienst
Kreitz, R. · Altenpflege, Hannover · 2004 · Heft 5 · S. 56 bis 57
Dokument
83159
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2004 ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft getreten. Hier nimmt der Gesetzgeber Bezug auf die Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Bereitschaftsdienstes: dieser ist in vollem Umfang Arbeitszeit. Die Aufwertung des Bereitschaftsdienstes hat keine vergütungsrechtlichen Auswirkungen.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
RECHT
ARBEITSZEIT
Bereitschaftsdienstes
Januar
Änderung
Arbeitszeitgesetzes
Kraft
Getreten
Nimmt
Gesetzgeber
Bezug
Rechtsprechung
Frage
Vollem
Altenpflege