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Selbstherstellung von Misoprostol-Präparaten aus Kostengründen – was ist erlaubt?

Hannes Salzberger, Holger Maul · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 2022 · Heft 07 · S. 685-688

Dokument
834077
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Geburtshilfe und Frauenheilkunde
Autor:innen
Hannes Salzberger, Holger Maul
Ausgabe
Heft 07 / 2022
Jahrgang 82
Seiten
685-688
Erschienen: 2022-07-01 00:00:00
ISSN
0016-5751

Zusammenfassung

Eines der am besten untersuchten und häufig in der Geburtshilfe angewendeten Medikamente hat nie eine Zulassung für die Geburtseinleitung erhalten: Misoprostol. Nach jahrelangem Off-Label-Use in der deutschen Geburtshilfe kam es zu einer öffentlichen Diskussion, die nach sich zog, dass der Verkauf von Cytotec und auch der Re-Import des Wirkstoffs Misoprostol in Deutschland unmöglich wurden. Das nun in Deutschland „zur Geburtseinleitung“ zugelassene misoprostolhaltige Präparat Angusta ist ungleich teurer. Gibt es Alternativen?

Schlagworte

Geburtshilfe und Frauenheilkunde