Nachsorge bei Krebskranken1
H. Reichenmiller · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1955 · Heft 21 · S. 826-828
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Krebskranke müssen bis an ihr Lebensende sachkundig betreut werden. Die Aufgaben der Nachsorge sind vielfältig: Recidiv- und Metastasensuche, Auffinden neuer Primärtumoren, Kontrolle der Behandlungsreaktionen, evtl. Einleitung einer zusätzlichen medikamentösen Behandlung; ferner Mithilfe bei der Behebung sozialer Schwierigkeiten und der Durchführung der Invalidisierung. Auch die Vermittlung eines Genesungsurlaubs gehört hierher. Bei Recidivkranken ist deren Pflege und Unterbringung zu regeln. Die Nachsorge liegt in den Händen des Krebstherapeuten und des Hausarztes; diese sollen von den Einrichtu…