CareLit Fachartikel
Lehrfreiheit, Hausrecht und ärztliche Schweigepflicht des Universitätslehrers
H.-D. Lippert · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1981 · Heft 07 · S. 217-218
Dokument
837178
CareLit-ID
Jahr
1981
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Seit jeher stehen die Patienten der Universitätskliniken für die Medizinerausbildung zur Verfügung. Daran hat sich auch unter der Geltung der Approbationsordnung für Ärzte nichts geändert. Sofern und soweit ihr Postulat patientennaher Ausbildung ernst genommen wird, ist im Gegenteil noch eine intensivere Inanspruchnahme der Patienten zu Zwecken der Lehre erfolgt, insbesondere wurden mit den Akademischen Lehrkrankenhäusern auch Krankenhäuser anderer Versorgungsstufen als der der Maximalversorgung in den Unterricht einbezogen.
Schlagworte
Ärzte
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift