Auskunftspflicht des Arztes an Sozialversicherungsträger? – Sozialgesetzbuch X: Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
Angela Hollmann · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1981 · Heft 26 · S. 851-852
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Deutsche Bundestag hat am 12. Januar 1981 den Regierungsentwurf eines Sozialgesetzbuches – X. Buch, 3. Kapitel (1) –, der die Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten regelt, beraten und nach kurzer Aussprache an die beteiligten Bundestagsausschüsse – federführend an den Ausschuß für Arbeit und Soziales – überwiesen. Von besonderer Bedeutung ist § 106 des Entwurfes, da diese Bestimmung, falls sie Gesetz werden sollte, auf Verlangen der Sozialversicherungsträger dem Arzt eine Auskunftspflicht über die Patientendaten auferlegt. Zwar sollte die Weitergabe davon abhängig…