Stehen die Leichenschaugebühren dem Krankenhaus oder dem Chefarzt zu?
H. Narr · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1981 · Heft 29/30 · S. 959-961
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Frage, wem die Gebühren für die Leichenschau im Krankenhaus zustehen, dem Chefarzt oder dem Krankenhausträger, ist seit langem umstritten. Während das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 10. 7. 1978 – 7 Sa 302/78 – (1) dem klagenden Chefarzt einen Rechtsanspruch auf die Gebühren einer von ihm durchgeführten Leichenschau mit der Begründung zuerkannt hatte, der Krankenhausarzt sei nicht aufgrund des Arbeitsvertrages, sondern kraft Gesetzes zur Vornahme der Leichenschau verpflichtet, hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 4. 2. 1981-5 AZR 982/78 – gegenteilig entschied…