CareLit Fachartikel
Kein Anspruch auf Zeugnis oder Schulbescheinigung vor Beendigung der Krankenpflegeausbildung
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2003 · Heft 7 · S. 560 bis 561
Dokument
83803
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autoren stellen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom Dezember 2002 vor. Das Gericht befand, dass eine Schülerin, der in der Probezeit gekündigt wird, keinen Anspruch auf eine Schulbescheinigung oder auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat.
Schlagworte
KRANKENPFLEGEAUSBILDUNG
ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT
ZEUGNIS
URTEIL
ARBEITSRECHT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
PROBEZEIT
BERLIN
ARBEITSVERHÄLTNIS
BERUFE
KRANKENPFLEGE
BESCHEINIGUNG
KRANKENPFLEGESCHÜLER
ZULASSUNG
FÜHRUNG