CareLit Fachartikel
Heranziehung zur Rufbereitschaft und zum Bereitschaftsdienst bei Teilzeitbeschäftigung – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. 2. 1992
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1993 · Heft 03 · S. 76-78
Dokument
838176
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Frage, ob auch teilzeitbeschäftigtes ärztliches und nichtärztliches Personal zur Leistung von Rufbereitschaft und zum Bereitschaftsdienst nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) verpflichtet ist, wurde bisher nicht einheitlich beantwortet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr durch ein Grundsatzurteil vom 12. 2. 1992 – 5 AZR 566/90 – die Streitfrage entschieden.
Schlagworte
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift