CareLit Fachartikel
Handschlag muss beweisbar sein
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 5 · S. 33 bis 34
Dokument
84037
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor stellt die rechtliche Seite von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Befristungen vor. Hier ist die Schriftform rechtlich notwendig, während bei Arbeitsverhältnissen eine mündliche Vereinbarung durchaus einer rechtlichen Prüfung standhalten kann. Am sichersten ist auf jeden Fall die Schriftform.
Schlagworte
ARBEITSVERTRAG
KÜNDIGUNG
VERTRAG
ARBEITSRECHT
KRANKHEIT
RECHTSPRECHUNG
ES
SCHREIBEN
WOHNUNG
Häusliche Pflege
Hannover