CareLit Fachartikel

Handschlag muss beweisbar sein

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 5 · S. 33 bis 34

Dokument
84037
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2004
Jahrgang 13
Seiten
33 bis 34
Erschienen: 2004-05-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Der Autor stellt die rechtliche Seite von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Befristungen vor. Hier ist die Schriftform rechtlich notwendig, während bei Arbeitsverhältnissen eine mündliche Vereinbarung durchaus einer rechtlichen Prüfung standhalten kann. Am sichersten ist auf jeden Fall die Schriftform.

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG KÜNDIGUNG VERTRAG ARBEITSRECHT KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG ES SCHREIBEN WOHNUNG Häusliche Pflege Hannover