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Die Frage nach der Schwangerschaft ist bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses in jedem Fall unzulässig - Die Schwangere darf im Zweifel ohne Rechtsfolgen lügen!

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2004 · Heft 3 · S. 94

Dokument
84059
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 12
Seiten
94
Erschienen: 2004-03-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2003. Eine Frau hat einem Arbeitgeber vertraglich versichert, nicht schwanger zu sein. Später informierte sie ihn über die Schwangerschaft, worauf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfocht.

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG SCHWANGERSCHAFT ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG RECHT URTEIL TÄUSCHUNG intensiv Stuttgart