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Die Frage nach der Schwangerschaft ist bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses in jedem Fall unzulässig - Die Schwangere darf im Zweifel ohne Rechtsfolgen lügen!
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2004 · Heft 3 · S. 94
Dokument
84059
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2003. Eine Frau hat einem Arbeitgeber vertraglich versichert, nicht schwanger zu sein. Später informierte sie ihn über die Schwangerschaft, worauf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfocht.
Schlagworte
ARBEITSVERTRAG
SCHWANGERSCHAFT
ARBEITSRECHT
RECHTSPRECHUNG
RECHT
URTEIL
TÄUSCHUNG
intensiv
Stuttgart