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Störfallverordnung. Störfallpflichten von Krankenhäusern aufgrund der Lagerung von Gefahrstoffen

Fischer, J.; Lorenzen, O. · Das Krankenhaus, Berlin · 2005 · Heft 1 · S. 46 bis 49

Dokument
84128
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Fischer, J.; Lorenzen, O.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 97
Seiten
46 bis 49
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Anordnungen zur Störfallprävention werden auch gegenüber den Verwaltungen von Krankenhäusern getroffen, die in ihren Lagern und Laboren regelmäßig nur Kleinmengen von Gefahrstoffen aus der Stoffliste der Störfallverordnung verwahren. Die Erfüllung von Störfallpflichten ist einem hohen administrativen Aufwand verbunden und damit kostenintensiv. In diesem Beitrag werden die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Störfallverordnung rechtlich untersucht und geprüft, inwieweit Krankenhäuser Störfallpflichten überhaupt unterliegen können.

Schlagworte

LAGERUNG BETREIBER NORM UMWELT NAMEN IRIS UNIVERSITÄTEN KRANKENHÄUSER RICHTLINIE UNFÄLLE STRAHLENTHERAPIE ANÄSTHESIOLOGIE PATIENTEN ATMOSPHÄRE Das Krankenhaus Berlin