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Veränderte Rahmenbedingungen für die Konvergenzphase2. FPÄndG am 1. Januar 2005 in Kraft getreten

führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 2 · S. 28 bis 36

Dokument
84144
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2005
Jahrgang 22
Seiten
28 bis 36
Erschienen: 2005-02-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Nach einem schwierigen Einigungsprozess im Vermittlungsverfahren sind mit dem Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kon vergenzphase wesentlich verändert worden. Damit erhalten die Krankenhäuser die von ihnen eingeforderte Planungssicherheit. Unverändert beginnt die ökonomische Wirkung des DRG-Vergütungssystems mit dem 1. Januar 2005. Mit der Verlängerung der Konvergenzphase will der Gesetzgeber auch den so genannten Verlierer-Krankenhäusern mehr Zeit geben, um durch Umstrukturierungen, Kooperationen und eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit die Umstellun…

Schlagworte

FINANZIERUNG WEITERENTWICKLUNG KOSTEN FALLPAUSCHALEN KRANKENHAUS KRANKENHÄUSER ZEIT PATIENTEN HÖHE GESUNDHEIT DATENSÄTZE GESUNDHEITSWESEN RISIKO GESETZGEBUNG MEDIZIN DEUTSCHLAND