Veränderte Rahmenbedingungen für die Konvergenzphase2. FPÄndG am 1. Januar 2005 in Kraft getreten
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 2 · S. 28 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem schwierigen Einigungsprozess im Vermittlungsverfahren sind mit dem Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kon vergenzphase wesentlich verändert worden. Damit erhalten die Krankenhäuser die von ihnen eingeforderte Planungssicherheit. Unverändert beginnt die ökonomische Wirkung des DRG-Vergütungssystems mit dem 1. Januar 2005. Mit der Verlängerung der Konvergenzphase will der Gesetzgeber auch den so genannten Verlierer-Krankenhäusern mehr Zeit geben, um durch Umstrukturierungen, Kooperationen und eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit die Umstellun…