CareLit Fachartikel

Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unterrichtung des Patienten vor Abschluss einer Wahlleistung

Günter, R. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 64 bis 65

Dokument
84159
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Günter, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 16
Seiten
64 bis 65
Erschienen: 2004-03-01 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Wahlleistungen müssen laut Bundespflegesatzverordnung vor der Erbringung schriftlich vereinbart werden. Der Patienten muss vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im einzelnen unterrichtet werden. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Grundsatzentscheidungen vom 27.11.2003 und vom 08.01.2004 geklärt, was in jedem Fall als Unterrichtung ausreicht.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF PATIENT RECHTSPRECHUNG PATIENTEN LITERATUR ÄRZTE HÖHE ZAHNÄRZTE ES BEHANDLUNGSFEHLER Der Arzt und sein Recht Frankfurt