CareLit Fachartikel
Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unterrichtung des Patienten vor Abschluss einer Wahlleistung
Günter, R. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 64 bis 65
Dokument
84159
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wahlleistungen müssen laut Bundespflegesatzverordnung vor der Erbringung schriftlich vereinbart werden. Der Patienten muss vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im einzelnen unterrichtet werden. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Grundsatzentscheidungen vom 27.11.2003 und vom 08.01.2004 geklärt, was in jedem Fall als Unterrichtung ausreicht.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENT
RECHTSPRECHUNG
Wahlleistungen
Unterrichtung
Abschluss
Müssen
Bundespflegesatzverordnung
Erbringung
Schriftlich
Vereinbart
Vereinbarung
Entgelte
Deren
Inhalt
Der Arzt und sein Recht