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Die Vereinbarkeit der Neuregelungen des Arbeitszeitgesetzes mit dem Europarecht und dem Grundgesetz

Ulber, D. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 2 · S. 70 bis 83

Dokument
84212
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ulber, D.
Ausgabe
Heft 2 / 2005
Jahrgang 19
Seiten
70 bis 83
Erschienen: 2005-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

er Gesetzgeber hat mit den Neuregelungen des ArbZG den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit qualifiziert und zugleich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bereitschaftsdienst grundlegend umgestaltet. Damit ist den Forderungen von EuGH, BAG und Lehre formal Rechnung getragen worden. Aber der Konflikt, dass Deutschland nicht bereit ist, im Bereich des Arbeitszeitrechts den Beschäftigten das europäische Mindestniveau an Arbeitsschutz zu gewähren, ist durch die Neuregelung nicht aufgelöst.

Schlagworte

RICHTLINIE ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT GESUNDHEIT BEREITSCHAFTSDIENST EINWILLIGUNG RECHTSPRECHUNG LETHARGIE GESUNDHEITSWESEN PATIENTEN ROLLE ARBEIT ERMÜDUNG CHARAKTER SICHERHEIT BERUFSGRUPPEN