CareLit Fachartikel
Die Vereinbarkeit der Neuregelungen des Arbeitszeitgesetzes mit dem Europarecht und dem Grundgesetz
Ulber, D. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 2 · S. 70 bis 83
Dokument
84212
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
er Gesetzgeber hat mit den Neuregelungen des ArbZG den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit qualifiziert und zugleich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bereitschaftsdienst grundlegend umgestaltet. Damit ist den Forderungen von EuGH, BAG und Lehre formal Rechnung getragen worden. Aber der Konflikt, dass Deutschland nicht bereit ist, im Bereich des Arbeitszeitrechts den Beschäftigten das europäische Mindestniveau an Arbeitsschutz zu gewähren, ist durch die Neuregelung nicht aufgelöst.
Schlagworte
RICHTLINIE
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
GESUNDHEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
EINWILLIGUNG
RECHTSPRECHUNG
LETHARGIE
GESUNDHEITSWESEN
PATIENTEN
ROLLE
ARBEIT
ERMÜDUNG
CHARAKTER
SICHERHEIT
BERUFSGRUPPEN