Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäfti-jung auf einem anderen freien Arbeitsplatz -Anforderungen an den freien Arbeitsplatz
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 2 · S. 106 bis 108
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
in Urteil des BAG vom 24. Juni 2004 zeigt, dass die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers in demselben Betrieb sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber objektiv möglich und zumutbar sein muss. Voraussetzung dafür ist ein freier vergleichbarer Arbeitsplatz und die hierfür erforderlichen Kenntnisse des Arbeitnehmers. Die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, ist von den Arbeitsgerichten dann zu respektieren, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der Arbeiten haben.