CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und zwar in allen privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereichen -wöchentliche Höchstarbeitszeit - unmittelbare Wirkung
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 12 · S. 544 bis 558
Dokument
84258
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall sind oder waren die Kläger beim Deutschen Roten Kreuz als Rettungssanitäter beschäftigt. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbereitschaft von 38, 5 auf 49 Stunden verlängert. Während der Arbeitsbereitschaft müssen die Sanitäter am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und sich ständig bereithalten, um im Bedarfsfall sofort tätig werden zu können. Die Kläger wenden sich gegen diese Maßnahme.
Schlagworte
RICHTLINIE
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
SICHERHEIT
ARBEIT
PATIENTEN
ES
ARBEITSPLATZ
GESUNDHEIT
ZIELE
ÄRZTE
PERSONEN
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
KRANKENTRANSPORT