CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und zwar in allen privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereichen -wöchentliche Höchstarbeitszeit - unmittelbare Wirkung

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 12 · S. 544 bis 558

Dokument
84258
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
544 bis 558
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall sind oder waren die Kläger beim Deutschen Roten Kreuz als Rettungssanitäter beschäftigt. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbereitschaft von 38, 5 auf 49 Stunden verlängert. Während der Arbeitsbereitschaft müssen die Sanitäter am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und sich ständig bereithalten, um im Bedarfsfall sofort tätig werden zu können. Die Kläger wenden sich gegen diese Maßnahme.

Schlagworte

RICHTLINIE ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSZEIT SICHERHEIT ARBEIT PATIENTEN ES ARBEITSPLATZ GESUNDHEIT ZIELE ÄRZTE PERSONEN ZEIT ARBEITSLEISTUNG KRANKENTRANSPORT