CareLit Fachartikel

Dekubitus 3. Grades - Fahrlässige Körperverletzung durch Heimleiter

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 12 · S. 563 bis 569

Dokument
84260
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
563 bis 569
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In einem Urteil des LG Karlsruhe vom 08. 12. 2003 geht es um die Entstehung eines Dekubitus 3. Grades bei einer Heimbewohnerin, die in dem vom Beklagten geleiteten Altenund Pflegeheim untergebracht war. Das Gericht entscheidet, dass die Entstehung eines Dekubitus 3. Grades eine fahrlässige Körperverletzung darstellt, wenn diese auf einem Pflegefehler beruht und dieser während des Verlaufs der Bildung und Fortschreitung des Dekubitus in Kenntnis und mit Wissen des Angeklagten als Verantwortlichem nicht ordnungsgemäß versorgt und gepflegt wurde.

Schlagworte

KOERPERVERLETZUNG WISSEN BINDEGEWEBE VERHALTEN ZEIT HAUT KNOCHEN PATIENTEN SPRACHE HÖHLEN INFEKTION BEHANDLUNGSFEHLER SICHERHEIT KRANKENHAUSEINWEISUNG LICHT HÖHE