CareLit Fachartikel
Dekubitus 3. Grades - Fahrlässige Körperverletzung durch Heimleiter
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 12 · S. 563 bis 569
Dokument
84260
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des LG Karlsruhe vom 08. 12. 2003 geht es um die Entstehung eines Dekubitus 3. Grades bei einer Heimbewohnerin, die in dem vom Beklagten geleiteten Altenund Pflegeheim untergebracht war. Das Gericht entscheidet, dass die Entstehung eines Dekubitus 3. Grades eine fahrlässige Körperverletzung darstellt, wenn diese auf einem Pflegefehler beruht und dieser während des Verlaufs der Bildung und Fortschreitung des Dekubitus in Kenntnis und mit Wissen des Angeklagten als Verantwortlichem nicht ordnungsgemäß versorgt und gepflegt wurde.
Schlagworte
KOERPERVERLETZUNG
Dekubitus
Grades
Einem
Entstehung
Fahrlässige
Körperverletzung
Urteil
Karlsruhe
Heimbewohnerin
Beklagten
Geleiteten
Pflegeheim
PflegeRecht
Neuwied