CareLit Fachartikel
Arbeitslosengeld - Ruhen -Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 12 · S. 569 bis 573
Dokument
84261
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
m vorgestellten Fall hatte der Kläger von 1996 bis März 1998 an einer Bildungsmaßnahme zum staatlich anerkannten Heilerziehungshelfer teilgenommen. Mit der Stadt M. hatte er einen Vertrag über ein Praktikum für die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger abgeschlossen Das Praktikum wurde vor Ablauf der Befristung einvernehmlich zum 31.07.1999 beendet. Der Kläger meldete sich am 01.07.1999 bei der Beklagten und beantragte Arbeitslosengeld. Die Beklagte stellte den Eintritt einer Sperrzeit vom 01. bis 21.08.1999 fest.
Schlagworte
ARBEITSLOSIGKEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
Hatte
Kläger
Praktikum
Arbeitslosengeld
Sperrzeit
Vorgestellten
Bildungsmaßnahme
Staatlich
Anerkannten
Heilerziehungshelfer
Teilgenommen
Stadt