CareLit Fachartikel

Arbeitslosengeld - Ruhen -Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 12 · S. 569 bis 573

Dokument
84261
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
569 bis 573
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

m vorgestellten Fall hatte der Kläger von 1996 bis März 1998 an einer Bildungsmaßnahme zum staatlich anerkannten Heilerziehungshelfer teilgenommen. Mit der Stadt M. hatte er einen Vertrag über ein Praktikum für die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger abgeschlossen Das Praktikum wurde vor Ablauf der Befristung einvernehmlich zum 31.07.1999 beendet. Der Kläger meldete sich am 01.07.1999 bei der Beklagten und beantragte Arbeitslosengeld. Die Beklagte stellte den Eintritt einer Sperrzeit vom 01. bis 21.08.1999 fest.

Schlagworte

ARBEITSLOSIGKEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSRECHT SICHERHEIT PERSONEN SCHULD HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ES ZEIT RECHTSPRECHUNG PflegeRecht Neuwied