§ 45 b SGB XI: Leistung bei mangelnder AlltagskompetenzPflegeleistungs-Ergänzungsgesetz -Ein häufig ungenutztes Budget
Waldmann, B. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 2 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nur wenige Pflegekräfte und Leistungsempfänger wissen von der Möglichkeit, zusätzlich Geld zu beantragen, wenn ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. In Paragraph 45 SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz), das am 1. April 2002 in Kraft trat, ist geregelt, welche Personen bezugsberechtigt sind. Dies sind Pflegebedürftige mit demenzbedingten Störun gen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, bei denen der Medizinische Dienst im Rahmen einer Begutachtung starke Beeinträchtigungen der Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat. Für die Pflege dienste be…