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Die neue Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) - Bedeutung für die Zentralsterilisation

Schneider, A. · Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt · 2005 · Heft 2 · S. 9 bis 13

Dokument
84297
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt
Autor:innen
Schneider, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2005
Jahrgang 13
Seiten
9 bis 13
Erschienen: 2005-02-01 00:00:00
ISSN
0942-6086
DOI

Zusammenfassung

Zum. 1. April 2004 wurden die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Gesundheitsdienst (VBG 103/BGV C 8) ebenso wie viele weitere Regelwerke der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege außer Kraft gesetzt. An deren Stelle ist nunmehr die UnfallverhütungsVorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A 1) mit Wirkung vom 1. Januar 2004 getreten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege veröffentlicht (1). Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit den Neuerungen und deren möglichen Konsequenzen, mit dem Schw…

Schlagworte

UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFTEN GESUNDHEITSWESEN DEUTSCHLAND BEURTEILUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG BEHANDLUNGSFEHLER CHARAKTER ARBEITSMEDIZIN HYGIENE BERUFSKRANKHEITEN MENSCHEN BEVÖLKERUNG DESINFEKTION PERSONEN ZULASSUNG