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Loyalität und Meinungsfreiheit

Britz, G. · Die Personalvertretung, Berlin · 2005 · Heft 2 · S. 56 bis 58

Dokument
84310
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Britz, G.
Ausgabe
Heft 2 / 2005
Jahrgang 48
Seiten
56 bis 58
Erschienen: 2005-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind gegenüber ihrem Dienstherrn zur Loyalität verpflichtet. Das bedeutet, dass sie bei ihren Meinungsäußerungen, sofern diese dienstliche Angelegenheiten betreffen, gewisse, durch die Loyalität begründete, in Einzelfall schwierig zu ziehende Grenzen einhalten müssen. Dieses Spannungsfeld wird vom Autor näher betrachtet. Nach einem Blick auf Literatur und Rechtsprechung geht der Autor auf die arbeitsrechtliche Relevanz ein. Anschließend wird speziell die Meinungsfreiheit im kirchlichen Dienst dargestellt.

Schlagworte

MITARBEITER RECHT ARBEITSRECHT ES LITERATUR RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS WISSENSCHAFT FREIHEIT TRAGEN LEHRER VERTRAUEN BEURTEILUNG VERHALTEN ROLLE GEWERKSCHAFTEN