CareLit Fachartikel
Loyalität und Meinungsfreiheit
Britz, G. · Die Personalvertretung, Berlin · 2005 · Heft 2 · S. 56 bis 58
Dokument
84310
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind gegenüber ihrem Dienstherrn zur Loyalität verpflichtet. Das bedeutet, dass sie bei ihren Meinungsäußerungen, sofern diese dienstliche Angelegenheiten betreffen, gewisse, durch die Loyalität begründete, in Einzelfall schwierig zu ziehende Grenzen einhalten müssen. Dieses Spannungsfeld wird vom Autor näher betrachtet. Nach einem Blick auf Literatur und Rechtsprechung geht der Autor auf die arbeitsrechtliche Relevanz ein. Anschließend wird speziell die Meinungsfreiheit im kirchlichen Dienst dargestellt.
Schlagworte
MITARBEITER
RECHT
ARBEITSRECHT
ES
LITERATUR
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
WISSENSCHAFT
FREIHEIT
TRAGEN
LEHRER
VERTRAUEN
BEURTEILUNG
VERHALTEN
ROLLE
GEWERKSCHAFTEN