CareLit Fachartikel
RechtsprechungZUM P ERSONALVERTRETUNCSRECHT
Die Personalvertretung, Berlin · 2005 · Heft 2 · S. 59 bis 68
Dokument
84311
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mitwirkung der Personalvertretung beim Erlass von Verwaltungsvorschriften 1. Die Vorschrift über die Mitwirkung des Personalrats beim Erlass von Verwaltungsvorschriften (§90 Nr. 2 BlnPersVC) ist in den mitbestimmungspflichtigen An gelegenheiten nach § 85 BlnPersVG nicht anzuwenden. 2. Die Streichung der Altersermäßigung in Nr. 7. 1 der Richtlinien für die Lehrerstundenzumessung und die Organisation der Berliner Schule ab dem Schuljahr 2002/03 war als Maßnahme zur Hebung der Arbeits leistung nach § 85 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 BlnPersVG mitbestimmungspf lichtig.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
ERLASS
BERLIN
PERSONALVERTRETUNG
VORSCHRIFTEN
ARBEITNEHMER
ARBEITSLEISTUNG
SCHREIBEN
WAHRNEHMUNG
REGIERUNG
CHARAKTER
VERSTÄNDNIS
ES
FORTBILDUNG
VERDRÄNGUNG
KATALOGE