CareLit Fachartikel

Kostenverteilung. Rechtsprechung: zur Finanzierung 24- stündiger Häuslicher Pflege von Schwerstpflegebedürftiger

Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 4 · S. 30 bis 31

Dokument
84319
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Fahnenstich, J.
Ausgabe
Heft 4 / 2004
Jahrgang 13
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2004-04-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn eine Verbesserung des Zustandes eines rund um die Uhr zu pflegenden Patienten nicht zu erwarten ist, muss sich die Krankenkasse an den Pflegekosten beteiligen. Sie hat hierbei den gesamten Bereich der Behandlungspflege zu finanzieren, urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Schlagworte

SOZIALHILFETRAEGER KOSTENVERTEILUNG PATIENTEN ESSEN RUND-UM-DIE-UHR-VERSORGUNG MENSCHEN KRANKENPFLEGE HALS ATMUNG HÖHE Häusliche Pflege Hannover