CareLit Fachartikel
Kostenverteilung. Rechtsprechung: zur Finanzierung 24- stündiger Häuslicher Pflege von Schwerstpflegebedürftiger
Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 4 · S. 30 bis 31
Dokument
84319
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn eine Verbesserung des Zustandes eines rund um die Uhr zu pflegenden Patienten nicht zu erwarten ist, muss sich die Krankenkasse an den Pflegekosten beteiligen. Sie hat hierbei den gesamten Bereich der Behandlungspflege zu finanzieren, urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Schlagworte
SOZIALHILFETRAEGER
KOSTENVERTEILUNG
PATIENTEN
ESSEN
RUND-UM-DIE-UHR-VERSORGUNG
MENSCHEN
KRANKENPFLEGE
HALS
ATMUNG
HÖHE
Häusliche Pflege
Hannover