CareLit Fachartikel
Übergangsregelung mit HakenArbeitsrecht: Änderungen im Bereitschaftsdienst und der Altersteilzeit hängen vom Bundesangestelltentarif (BAT) ab
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 4 · S. 32 bis 33
Dokument
84320
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Freigemeinnützige und private Pflegedienstbetreiber können sich bei BAT-Bindung bis Ende 2005 nach den alten Arbeitszeit-Vorschriften richten. Ändert sich der BAT noch in diesem Jahr, müssen die neuen Vorschriften jedoch sofort umgesetzt werden.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BAT
VORSCHRIFTEN
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
ES
KIND
EUROPA
GESUNDHEITSWESEN
ARBEIT
HÖHE
ARBEITSLEISTUNG
Häusliche Pflege
Hannover