CareLit Fachartikel

Übergangsregelung mit HakenArbeitsrecht: Änderungen im Bereitschaftsdienst und der Altersteilzeit hängen vom Bundesangestelltentarif (BAT) ab

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 4 · S. 32 bis 33

Dokument
84320
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2004
Jahrgang 13
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2004-04-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Freigemeinnützige und private Pflegedienstbetreiber können sich bei BAT-Bindung bis Ende 2005 nach den alten Arbeitszeit-Vorschriften richten. Ändert sich der BAT noch in diesem Jahr, müssen die neuen Vorschriften jedoch sofort umgesetzt werden.

Schlagworte

ARBEITGEBER BAT VORSCHRIFTEN ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER Freigemeinnützige Private Pflegedienstbetreiber Bat-Bindung Alten Arbeitszeit-Vorschriften Richten Ändert Diesem Müssen Neuen