CareLit Fachartikel

Übergangsregelung mit HakenArbeitsrecht: Änderungen im Bereitschaftsdienst und der Altersteilzeit hängen vom Bundesangestelltentarif (BAT) ab

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 4 · S. 32 bis 33

Dokument
84320
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2004
Jahrgang 13
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2004-04-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Freigemeinnützige und private Pflegedienstbetreiber können sich bei BAT-Bindung bis Ende 2005 nach den alten Arbeitszeit-Vorschriften richten. Ändert sich der BAT noch in diesem Jahr, müssen die neuen Vorschriften jedoch sofort umgesetzt werden.

Schlagworte

ARBEITGEBER BAT VORSCHRIFTEN ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER ES KIND EUROPA GESUNDHEITSWESEN ARBEIT HÖHE ARBEITSLEISTUNG Häusliche Pflege Hannover