CareLit Fachartikel
Übergangsregelung mit HakenArbeitsrecht: Änderungen im Bereitschaftsdienst und der Altersteilzeit hängen vom Bundesangestelltentarif (BAT) ab
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 4 · S. 32 bis 33
Dokument
84320
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Freigemeinnützige und private Pflegedienstbetreiber können sich bei BAT-Bindung bis Ende 2005 nach den alten Arbeitszeit-Vorschriften richten. Ändert sich der BAT noch in diesem Jahr, müssen die neuen Vorschriften jedoch sofort umgesetzt werden.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BAT
VORSCHRIFTEN
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
Freigemeinnützige
Private
Pflegedienstbetreiber
Bat-Bindung
Alten
Arbeitszeit-Vorschriften
Richten
Ändert
Diesem
Müssen
Neuen