CareLit Fachartikel

Betreutes Wohnen; Betreuungskapazität; Eingliederungshilfe; Einrichtung; Sozialhilfeträger; Vergütung

ZFSH/SGB, Starnberg · 2005 · Heft 2 · S. 81 bis 85

Dokument
84392
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
81 bis 85
Erschienen: 2005-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

1 Aufteilstationäre bzw. ambulante Leistungen - hier der Eingliederungshilfe in Form des sog. Betreuten Wohnens - durch eine Einrichtung ist § 3 Abs. 2 Satz 2 BSHG nicht anzuwenden. 2. Soweit der Hilfeempfänger die Eingliederungshilfe bedarfsdeckend durch eine selbst gewählte Einrichtung erhält, mit dessen Träger der Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung im Sinne von § 93 Abs. 2 BSHG abgeschlossen hat, entfällt dessen Verpflichtung zur Übernahme der Vergütung für die Leistung regelmäßig nicht schon deshalb, weil die der Vereinbarung zugrunde liegende Betreuungskapazität der Einrichtung (Anzahl der betreuten b…

Schlagworte

SOZIALHILFETRAEGER SCHREIBEN LANDESREGIERUNG BEURTEILUNG PFLEGEHEIME ARBEITSFÖRDERUNG LEISTUNG SCHIZOPHRENIE LEBEN PERSONEN HÖHE RECHTSPRECHUNG VERHALTEN EIGENTUM ZEIT GESUNDHEIT