Betreutes Wohnen; Betreuungskapazität; Eingliederungshilfe; Einrichtung; Sozialhilfeträger; Vergütung
ZFSH/SGB, Starnberg · 2005 · Heft 2 · S. 81 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1 Aufteilstationäre bzw. ambulante Leistungen - hier der Eingliederungshilfe in Form des sog. Betreuten Wohnens - durch eine Einrichtung ist § 3 Abs. 2 Satz 2 BSHG nicht anzuwenden. 2. Soweit der Hilfeempfänger die Eingliederungshilfe bedarfsdeckend durch eine selbst gewählte Einrichtung erhält, mit dessen Träger der Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung im Sinne von § 93 Abs. 2 BSHG abgeschlossen hat, entfällt dessen Verpflichtung zur Übernahme der Vergütung für die Leistung regelmäßig nicht schon deshalb, weil die der Vereinbarung zugrunde liegende Betreuungskapazität der Einrichtung (Anzahl der betreuten b…