CareLit Fachartikel

Ordentliche betriebsbedingte Kündigung nach Auflösung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (IfE II)

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 3 · S. 160 bis 163

Dokument
84429
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 19
Seiten
160 bis 163
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

In einem Urteil des BAG vom 24. Juni 2004 vertritt das Gericht die Auffassung, dass bei Verstoß des Dienstherrn bei der durch Landesgesetz verfügten Schließung einer Dienststelle gegen § 75 Abs. 1 Nr. 13 NdsPersVG, daraus nicht die Unwirksamkeit einer aufgrund der Schließung der Dienststelle ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung folgt Die Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung.

Schlagworte

KUENDIGUNG ARBEITSPLATZ KRANKHEIT PROGNOSE ARBEITSVERHÄLTNIS QUALITÄTSKONTROLLE SCHREIBEN ES VERSTÄNDNIS BEURTEILUNG FORSCHUNG PERSONEN ERDGAS SICHERHEIT CHEMIE POLLEN