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Außerordentliche Kündigung gegenüber tariflich ordentlich unkündbarer, schwerbehinderter Arbeitnehmerin wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 3 · S. 163 bis 165

Dokument
84430
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 19
Seiten
163 bis 165
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

In einem Urteil vom 13. Mai 2004 vertritt das BAG die Auffassung, Krankheit sei nicht grundsätzlich als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB ungeeignet. An die Bemühungen des Arbeitgebers, für den zur Kündigung anstehenden ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer eine andere Beschäftigungsmöglichkeit zu finden, müssen erhebliche Anforderungen gestellt werden.

Schlagworte

ARBEITSUNFAEHIGKEIT ES ARBEITSPLATZ CHEMIE KRANKHEIT POLLEN BÄUME EISENBAHNEN LUFT SCHREIBEN ASTHMA ESSEN GESUNDHEIT LEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS PROGNOSE