CareLit Fachartikel
Beihilfe muss zahlen, wenn der Zahnarzt seine GOZ - Abrechnung wenigstens vertretbar erstellt hat.
Ihde, F. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 12 bis 14
Dokument
84433
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Patient hat gegenüber seiner privaten Krankenkasse/Beihilfe viel mehr Rechte, als allgemein bekannt ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover deutlich gemacht. Im vorgestellten Fall hat die Beihilfe eine Berechnung des Zahnarztes nach § 6 Abs. 2 GOZ bei einer Feinhybrid-Kompositerestauration in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Schicht-Technik beanstandet. Der Zahnarzt hatte die analoge Bewertung nach Gebührenziffer 215 bis 217 vorgenommen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
PATIENT
RECHTSPRECHUNG
PROBLEM
PRIVAT
LEISTUNGSABRECHNUNG
VERTRÄGE
APOTHEKER
KRANKENHÄUSER
ES
PRAXIS
PATIENTEN
DEUTSCHLAND
PARODONTITIS
THERAPIE
BUNDESREGIERUNG