CareLit Fachartikel
Beihilfe muss zahlen, wenn der Zahnarzt seine GOZ - Abrechnung wenigstens vertretbar erstellt hat.
Ihde, F. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 12 bis 14
Dokument
84433
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Patient hat gegenüber seiner privaten Krankenkasse/Beihilfe viel mehr Rechte, als allgemein bekannt ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover deutlich gemacht. Im vorgestellten Fall hat die Beihilfe eine Berechnung des Zahnarztes nach § 6 Abs. 2 GOZ bei einer Feinhybrid-Kompositerestauration in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Schicht-Technik beanstandet. Der Zahnarzt hatte die analoge Bewertung nach Gebührenziffer 215 bis 217 vorgenommen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
PATIENT
RECHTSPRECHUNG
PROBLEM
PRIVAT
LEISTUNGSABRECHNUNG
Dentin
Technik
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt