CareLit Fachartikel
Zur Überwachungspflicht kooperierender Ärzte
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 20 bis 27
Dokument
84435
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des OLG Naumburg vom 14. September 2004 wird festgestellt, dass der Chirurg grundsätzlich nicht für Behandlungsfehler des Anästhesisten einzustehen hat, wenn bei einer ambulanten Operation Chirurg und Anästhesist in horizontaler Arbeitsteilung zusammenarbeiten. Grundsätzlich besteht keine gegenseitige Überwachungspflicht der kooperierenden Ärzte.
Schlagworte
PATIENTENUEBERWACHUNG
GUTACHTEN
THERAPIE
BEHANDLUNGSFEHLER
BUNDESGERICHTSHOF
ARBEITSTEILUNG
PATIENTEN
ES
VERHALTEN
VERSICHERUNG
DIAGNOSTIK
GESELLSCHAFTEN
BERATER
ÄRZTE
ANÄSTHESISTEN
ZIRKUMZISION