CareLit Fachartikel

Zur Überwachungspflicht kooperierender Ärzte

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 20 bis 27

Dokument
84435
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
20 bis 27
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

In einem Urteil des OLG Naumburg vom 14. September 2004 wird festgestellt, dass der Chirurg grundsätzlich nicht für Behandlungsfehler des Anästhesisten einzustehen hat, wenn bei einer ambulanten Operation Chirurg und Anästhesist in horizontaler Arbeitsteilung zusammenarbeiten. Grundsätzlich besteht keine gegenseitige Überwachungspflicht der kooperierenden Ärzte.

Schlagworte

PATIENTENUEBERWACHUNG GUTACHTEN THERAPIE BEHANDLUNGSFEHLER BUNDESGERICHTSHOF ARBEITSTEILUNG PATIENTEN ES VERHALTEN VERSICHERUNG DIAGNOSTIK GESELLSCHAFTEN BERATER ÄRZTE ANÄSTHESISTEN ZIRKUMZISION